Als Hausbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an deinem Haus und den fest eingebauten Gegenständen. Im Falle eines Schadens, wie zum Beispiel einem Brand, werden die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau von der Versicherung übernommen. Auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag sind abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Zuhause vor den Folgen von Naturereignissen zu schützen. Je nach Region kannst du dich unter anderem gegen Überschwemmungen, Schneedruck, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche absichern.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen, um bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel abzusichern. Im Falle von Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, passende Versicherungsangebote zu vergleichen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel mit dem Vermieter, finanziell abgesichert zu sein. Sie übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die du anderen Personen zufügst, zum Beispiel wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder aufgrund von Glätte vor deinem Haus verunglückt. Zusätzlich gibt es mittlerweile Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die Kosten für verschiedene Dienstleistungen wie die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen.
Einige Hausbesitzer sind der Meinung, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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